Ein Kredit läuft seit Jahren, die Zinsen von damals wirken heute hoch – und nebenbei knabbert auch noch der Dispo am Konto. Wer seinen Kredit umschulden möchte, tauscht ein teures Darlehen gegen ein günstigeres. Das kann mehrere hundert Euro sparen, lohnt sich aber nicht in jedem Fall. Entscheidend sind der Zinsunterschied, die Restlaufzeit und mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung.
Was bedeutet „Kredit umschulden" genau?
Bei einer Umschuldung nehmen Sie ein neues Darlehen auf und lösen damit ein bestehendes ab. Die Restschuld des alten Kredits wird also durch den neuen Kredit vollständig beglichen, und Sie zahlen ab diesem Zeitpunkt nur noch die neue, günstigere Rate. In vielen Fällen übernimmt die neue Bank die Ablösung direkt und überweist den Betrag an den bisherigen Kreditgeber.
Der Effekt ist doppelt: Sie senken entweder die monatliche Belastung, oder Sie behalten die bisherige Rate bei und sind schneller schuldenfrei. Beides ist möglich – Sie entscheiden über die Laufzeit des neuen Kredits, welchen der beiden Effekte Sie haben möchten.
Wann lohnt sich die Umschuldung?
Die Faustregel ist einfach: Je größer der Zinsunterschied und je länger die verbleibende Laufzeit, desto deutlicher der Vorteil. Bei einem Kredit, der ohnehin in acht Monaten ausläuft, bringt eine Umschuldung fast nichts mehr – der Zinsanteil ist zum Ende der Laufzeit ohnehin gering. Bei vier oder fünf Jahren Restlaufzeit sieht die Rechnung völlig anders aus.
Ein zweiter, oft übersehener Anlass ist die Bündelung. Wer parallel einen Möbelkredit, eine Null-Prozent-Finanzierung und einen dauerhaft ausgereizten Dispo bedient, verliert schnell den Überblick. Ein einziger Ratenkredit mit einer Rate und einem Zinssatz schafft Klarheit – und ist meist deutlich günstiger als der Dispo, dessen Zinssatz regelmäßig im zweistelligen Bereich liegt.
„Eine Umschuldung rechnet sich vor allem dann, wenn noch viel Laufzeit vor Ihnen liegt – nicht kurz vor der letzten Rate."
Was kostet die vorzeitige Ablösung?
Seit 2010 dürfen Verbraucher jeden Ratenkredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – also einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Der Gesetzgeber hat diese aber gedeckelt: Sie beträgt maximal 1 Prozent der noch offenen Restschuld, und wenn die Restlaufzeit weniger als zwölf Monate beträgt, höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich darf sie nie höher sein als der Zinsbetrag, den Sie bei normaler Weiterzahlung noch gezahlt hätten.
Bei 8.000 Euro Restschuld sind das also höchstens 80 Euro. Diese Summe ist überschaubar – sie muss aber in die Rechnung, wenn Sie den Vorteil der Umschuldung ermitteln. Bei Verträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, gelten teilweise andere Regeln; hier lohnt der Blick in den Kreditvertrag.
Die Zahlen sind ein gerundetes Beispiel zur Veranschaulichung und kein Angebot. Sie zeigen aber gut, worauf es ankommt: Vier Prozentpunkte Zinsunterschied bei vier Jahren Restlaufzeit machen eine dreistellige Summe aus – die Ablösekosten fallen dagegen kaum ins Gewicht.
So gehen Sie bei der Umschuldung vor
- Restschuld erfragen: Lassen Sie sich von Ihrer bisherigen Bank die exakte Ablösesumme zu einem Wunschtermin nennen – inklusive etwaiger Vorfälligkeitsentschädigung.
- Effektivzins des alten Vertrags heraussuchen. Nur mit dieser Zahl lässt sich sinnvoll vergleichen.
- Angebote einholen und dabei ausdrücklich „Umschuldung" als Verwendungszweck angeben – manche Banken haben dafür eigene Konditionen.
- Neue Laufzeit bewusst wählen: gleiche Rate für schnellere Tilgung, längere Laufzeit für mehr Luft im Monat.
- Auf Sondertilgungsrechte im neuen Vertrag achten, damit Sie später flexibel bleiben.
- Erst nach verbindlicher Zusage des neuen Kredits den alten kündigen – nie umgekehrt.
Wann eine Umschuldung eher nicht passt
Nicht jede Situation eignet sich. Läuft der alte Kredit bald aus, ist der Aufwand meist größer als der Nutzen. Auch wenn sich Ihre finanzielle Lage seit dem ursprünglichen Abschluss verschlechtert hat, kann der neue Zins höher ausfallen als der alte – dann ist der Wechsel kontraproduktiv.
Vorsicht ist außerdem geboten, wenn eine deutlich längere Laufzeit nur dazu dient, die Rate zu drücken. Die monatliche Entlastung ist real, doch unter dem Strich zahlen Sie über die längere Zeit oft mehr Zinsen. Und wer eine bestehende Restschuldversicherung ablöst, sollte prüfen, welcher Teil des Beitrags erstattet wird und ob ein neuer Schutz nötig ist.
Ein Sonderfall ist die Immobilienfinanzierung: Sie folgt eigenen Regeln, weil hier die Zinsbindung und ein Grundbucheintrag im Spiel sind. Wie Sie am Ende der Zinsbindung günstige Konditionen sichern, lesen Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung.
Wirkt sich das Umschulden auf die SCHUFA aus?
Eine unverbindliche Konditionenanfrage über einen Vergleichsrechner wird SCHUFA-neutral behandelt und beeinflusst Ihren Score nicht. Sie können also mehrere Angebote einholen, ohne sich zu schaden. Erst der tatsächlich abgeschlossene Kredit wird eingetragen – im Gegenzug verschwindet der abgelöste Vertrag. Wie Sie Ihre eigene Bonität einschätzen, erklärt der Beitrag Kreditwürdigkeit selbst prüfen.