Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Tritt dieser Fall ein, zahlt die Versicherung eine vereinbarte monatliche BU-Rente – unabhängig davon, ob die Ursache ein Unfall, eine körperliche Erkrankung oder eine psychische Erkrankung ist.

Das ist der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen Absicherung. Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr in nennenswertem Umfang nachgehen können – nicht schon dann, wenn Sie Ihren erlernten Beruf aufgeben müssen. Wer 1961 oder später geboren ist, hat zudem grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die frühere Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Die BU-Rente soll Ihre laufenden Kosten decken, wenn das Gehalt wegfällt. Als grobe Orientierung nennen Verbraucherschützer häufig eine Größenordnung von rund 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wichtig ist eine ehrliche Rechnung: Miete, Versicherungen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Lebenshaltung und laufende Kredite bleiben schließlich bestehen.

Bedenken Sie auch die Inflation. Eine Rente von 1.500 Euro hat in zwanzig Jahren spürbar weniger Kaufkraft als heute. Eine vereinbarte jährliche Erhöhung der laufenden Rente – die sogenannte Rentendynamik – gleicht das zumindest teilweise aus.

„Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet nicht der Beitrag über die Qualität, sondern das Kleingedruckte."

Diese Klauseln machen den Unterschied

Warum ist der Beitrag so unterschiedlich?

Der wichtigste Faktor ist der ausgeübte Beruf. Versicherer teilen Berufe in Risikogruppen ein: Wer überwiegend im Büro arbeitet, zahlt deutlich weniger als jemand mit körperlich belastender Tätigkeit auf dem Bau oder im Handwerk. Auch akademische Abschlüsse und der Anteil an Bürotätigkeit fließen ein.

Dazu kommen Eintrittsalter, gewünschte Rentenhöhe und die Laufzeit – sinnvoll ist eine Absicherung bis zum regulären Renteneintritt. Und schließlich die Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Genau deshalb gilt: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto besser die Konditionen.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Die Angaben im Antrag sind der heikelste Punkt des gesamten Vertrags. Wer eine Vorerkrankung verschweigt – auch unabsichtlich – riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht zahlt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse nach den gespeicherten Diagnosen der vergangenen Jahre und beantworten Sie alles vollständig.

Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler kann helfen, wenn Vorerkrankungen bestehen: Sie erfahren die Einschätzung mehrerer Versicherer, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.

Mehr Hintergrund dazu, für wen sich der Schutz besonders lohnt und welche Alternativen es gibt, finden Sie im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung: für wen sie sinnvoll ist.