Was die Hausratversicherung abdeckt
Versichert ist der gesamte bewegliche Besitz in Ihrer Wohnung – alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden. Dazu zählen Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher und Haushaltsgegenstände, aber auch Wertsachen wie Schmuck und Bargeld, diese allerdings nur bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze.
Die klassischen versicherten Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Ersetzt wird der Neuwert: Sie erhalten also den Betrag, den die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands kostet – nicht den Zeitwert Ihres zehn Jahre alten Sofas.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Weil kaum jemand seinen Besitz Stück für Stück bewerten möchte, arbeiten Versicherer mit einer Pauschale nach Wohnfläche. Verbreitet sind rund 650 Euro pro Quadratmeter. Bei 80 Quadratmetern ergibt das eine Versicherungssumme von 52.000 Euro.
Wer diese Pauschale ansetzt, erhält meist einen Unterversicherungsverzicht. Das ist wichtig: Ist die Summe zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig – auch bei einem kleinen Schaden. Mit Unterversicherungsverzicht entfällt diese Kürzung. Bei hochwertiger Einrichtung oder umfangreichen Sammlungen kann eine höhere Summe nötig sein.
„Eine zu niedrige Versicherungssumme rächt sich nicht erst beim Totalschaden, sondern bei jedem einzelnen Schaden."
Elementarschäden: der oft vergessene Baustein
Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck sind im Standardtarif nicht enthalten. Sie lassen sich nur über den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung einschließen. Starkregen kann grundsätzlich jeden Ort treffen, auch weit entfernt von einem Fluss – deshalb ist dieser Baustein längst nicht mehr nur etwas für Anwohner von Gewässern.
Der Aufpreis richtet sich nach der Gefährdungslage Ihrer Adresse. Prüfen Sie im Vergleich, ob Elementarschäden bereits enthalten sind oder separat hinzugebucht werden müssen – sonst vergleichen Sie ungleiche Pakete.
Worauf Sie beim Hausratversicherung Vergleich achten sollten
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert: Sonst kann der Versicherer bei der vergessenen brennenden Kerze oder dem gekippten Fenster die Leistung kürzen.
- Fahrraddiebstahl: Nur mit Zusatzvereinbarung und meist bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckt.
- Wertsachengrenze: Für Schmuck, Bargeld und Sammlungen gelten Höchstbeträge – prüfen, ob sie zu Ihrem Besitz passen.
- Außenversicherung: Deckt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, etwa im Urlaub oder im Studentenzimmer.
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag – wichtig für Elektronik und Haushaltsgeräte.
- Selbstbeteiligung: Senkt den Beitrag, sollte aber zur eigenen finanziellen Reserve passen.
Was ist nicht versichert?
Nicht abgedeckt ist alles, was fest zum Gebäude gehört – Wände, Dach, fest verlegte Böden und eingebaute Heizungsanlagen. Dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die der Eigentümer abschließt. Auch das Auto in der Garage, reine Verschleißschäden und einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren fallen heraus.
Schäden, die Sie selbst bei Dritten verursachen, deckt wiederum die private Haftpflichtversicherung ab. Hausrat, Haftpflicht und – für Eigentümer – Wohngebäude greifen also ineinander, ohne sich zu überschneiden.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Jahresbeitrag, sondern immer auch den Leistungsumfang. Ein Tarif, der zwanzig Euro günstiger ist, aber grobe Fahrlässigkeit ausschließt, kann im Schadenfall sehr teuer werden.