Was die Wohngebäudeversicherung absichert
Versichert ist das Gebäude selbst mit allem, was fest damit verbunden ist: Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, fest verlegte Böden, sanitäre Anlagen sowie die Heizungsanlage. Auch Garagen, Carports und Nebengebäude lassen sich einschließen. Nicht versichert ist dagegen der bewegliche Hausrat – dafür gibt es die Hausratversicherung.
Der Standardschutz umfasst drei Gefahrengruppen: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (etwa Rohrbrüche und daraus folgende Nässeschäden) sowie Sturm und Hagel ab Windstärke 8. Ersetzt werden Reparatur oder Wiederaufbau, im Totalschadenfall zum ortsüblichen Neubauwert.
Gleitender Neuwert: warum der Beitrag jedes Jahr steigt
Die meisten Verträge sind auf den gleitenden Neuwert abgestellt. Der Versicherungswert wird dabei nicht als feste Summe vereinbart, sondern anhand eines Bauwerts von 1914 und eines jährlich angepassten Baupreisindex fortgeschrieben. Steigen die Baukosten, steigt automatisch auch die Versicherungssumme – und mit ihr der Beitrag.
Das wirkt auf der Rechnung unangenehm, ist aber ein Vorteil: Ohne diese Anpassung wäre Ihr Haus nach einigen Jahren unterversichert und der Versicherer würde im Schadenfall nur anteilig zahlen. Wichtig ist deshalb, dass der Vertrag einen Unterversicherungsverzicht enthält.
„Der teuerste Fehler beim Eigenheim ist nicht der zu hohe Beitrag, sondern die Lücke, die man erst im Schadenfall bemerkt."
Elementarschäden sind nicht automatisch dabei
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung und Schneedruck zählen zu den Elementargefahren und sind im Grundschutz nicht enthalten. Sie müssen als Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Gerade Starkregen kann Grundstücke treffen, die weit von jedem Fluss entfernt liegen – ein Risiko, das häufig unterschätzt wird.
Die Kosten für diesen Baustein hängen von der Gefährdungszone Ihrer Adresse ab. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob die angezeigten Beiträge den Elementarschutz bereits enthalten, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungspakete miteinander.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert: Sonst darf der Versicherer die Leistung kürzen, etwa wenn Sie im Winter die Heizung nicht ausreichend kontrolliert haben.
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes: Rohrbrüche auf dem Grundstück sind nicht in jedem Tarif eingeschlossen.
- Photovoltaikanlage: Eine Solaranlage auf dem Dach muss ausdrücklich mitversichert oder separat abgesichert werden.
- Hotelkosten und Mietausfall, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist.
- Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten – nach einem Brand oft ein erheblicher Posten.
- Selbstbeteiligung: Senkt den Beitrag spürbar, sollte aber aus der eigenen Rücklage tragbar sein.
- Rückstauschäden und der Einbau einer Rückstauklappe als mögliche Voraussetzung.
Wer braucht die Versicherung – und wer zahlt sie?
Abschließen muss sie der Eigentümer des Gebäudes. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, doch Banken machen den Nachweis bei einer Baufinanzierung faktisch zur Bedingung, weil das Haus als Sicherheit dient. Bei vermieteten Objekten kann der Beitrag über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft benötigen keinen eigenen Vertrag: Das Gebäude wird gemeinschaftlich über die WEG versichert, der Anteil läuft über das Hausgeld. Eigene Hausrat- und Haftpflichtverträge bleiben davon unberührt.
Beim Neubau oder Kauf früh mitdenken
Der Versicherungsschutz sollte spätestens mit dem Übergang von Nutzen und Lasten beginnen. Bei einem Neubau ist zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung sinnvoll, die den Rohbau bis zur Fertigstellung absichert und bei vielen Anbietern beitragsfrei im späteren Gebäudevertrag enthalten ist.
Wer gerade finanziert oder demnächst die Zinsbindung verlängert, sollte beides zusammen betrachten: Beitrag und Zins sind laufende Kosten desselben Vorhabens. Aktuelle Konditionen zeigt Ihnen der Baufinanzierung Vergleich.