Sofa, Kleidung, Laptop, Küchengeräte, Bücher: Wer einmal zusammenrechnet, was er alles neu kaufen müsste, kommt schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Genau das deckt die Hausratversicherung ab, wenn ein Brand, ein geplatzter Wasserschlauch oder ein Einbruch die Einrichtung zerstört. Entscheidend ist allerdings die richtige Versicherungssumme – ist sie zu niedrig, zahlt der Versicherer auch bei kleinen Schäden nur einen Teil.
Was zählt zum Hausrat?
Eine bekannte Faustregel lautet: Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihre Wohnung um und schütteln sie aus – alles, was herausfällt, ist Hausrat. Gemeint sind also alle beweglichen Dinge, die Sie privat nutzen: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte, Bücher, Sportgeräte und Vorräte. Auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gehören dazu, allerdings meist nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
Nicht zum Hausrat gehört, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, etwa Wände, Fenster, fest verlegte Leitungen oder die Heizung. Dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Eine Einbauküche, die Sie als Mieter selbst eingebaut haben, zählt dagegen in der Regel zu Ihrem Hausrat.
Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte verbundene Versicherung: Sie fasst mehrere Gefahren in einem Vertrag zusammen. Zum Grundschutz gehören:
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion und Rauch, der dabei entsteht.
- Leitungswasser: zum Beispiel ein geplatzter Schlauch der Waschmaschine oder ein Rohrbruch.
- Sturm und Hagel: in der Regel ab Windstärke 8.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch – auch aus einem abgeschlossenen Kellerraum.
Ersetzt wird der Neuwert, also der Betrag, den Sie heute für gleichwertige neue Gegenstände bezahlen müssten. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Haftpflicht, die fremde Sachen nur zum Zeitwert ersetzt. Zusätzlich übernehmen die meisten Tarife Folgekosten wie Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung oder ein Hotel, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist.
„Die Haftpflicht zahlt, was Sie bei anderen beschädigen. Die Hausrat zahlt, was in Ihrer eigenen Wohnung zu Bruch geht."
Ein Beispiel zeigt, wie beide zusammenspielen: Läuft Ihre Waschmaschine aus, ersetzt die Hausratversicherung Ihren aufgeweichten Teppich, während die Privathaftpflichtversicherung für den Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen aufkommt.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Den genau zu ermitteln ist mühsam – deshalb bieten fast alle Versicherer eine einfachere Lösung an: eine pauschale Summe pro Quadratmeter Wohnfläche. Üblich sind 650 Euro pro Quadratmeter, bei manchen Versicherern auch mehr.
Wer besonders hochwertig eingerichtet ist oder viele Wertsachen besitzt, sollte trotzdem nachrechnen. Dann kann eine höhere, individuell ermittelte Summe sinnvoll sein. Eine Hausratliste mit Kaufbelegen und Fotos hilft dabei – und erleichtert im Schadensfall den Nachweis gegenüber dem Versicherer.
Was passiert bei Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, spricht man von Unterversicherung. Der Versicherer darf dann jede Entschädigung im selben Verhältnis kürzen (§ 75 VVG) – auch bei kleinen Schäden, die weit unter der Versicherungssumme liegen. Viele unterschätzen diesen Effekt, weil sie annehmen, bis zur Versicherungssumme sei alles abgedeckt.
Wichtige Zusatzbausteine und Grenzen
Der Grundschutz deckt die häufigsten Schäden ab, aber nicht alle. Diese Punkte sollten Sie beim Vergleich prüfen:
- Elementarschäden: Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Schneedruck. Ohne diesen Baustein zahlt die Hausrat hier nicht.
- Fahrraddiebstahl: Wird das Rad unterwegs gestohlen, obwohl es abgeschlossen war, zahlt der Versicherer meist nur mit Fahrradklausel.
- Grobe Fahrlässigkeit: Bleibt beim Verlassen der Wohnung ein Fenster gekippt oder eine Kerze unbeaufsichtigt, darf der Versicherer die Leistung kürzen (§ 81 VVG). Gute Tarife verzichten darauf.
- Überspannung durch Blitz: Schäden an Fernseher, Computer und Co., wenn ein Blitzeinschlag in der Nähe die Stromleitungen überlastet.
- Außenversicherung: Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – etwa im Urlaub –, ist meist nur bis zu einem Teil der Versicherungssumme mitversichert.
- Wertsachen: Für Bargeld, Schmuck und Wertpapiere gelten eigene Höchstgrenzen. Wer hier viel besitzt, sollte die Grenzen kennen oder einen Wertschutzschrank nutzen.
Für wen lohnt sich die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist keine Pflicht. Sie lohnt sich vor allem für alle, die ihre Einrichtung nach einem Brand oder Einbruch nicht ohne Weiteres aus eigenen Ersparnissen ersetzen könnten – also für die meisten Haushalte, Mieter wie Eigentümer. Wer dagegen erst die ersten Möbel aus dem Elternhaus mitgenommen hat, ist unter Umständen noch über die Hausratversicherung der Eltern geschützt – das regelt deren Vertrag. Welche Policen in Ausbildung und Studium sonst sinnvoll sind, ordnet der Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Student? ein.