Versicherungen

Hausrat­versicherung: Was ist versichert und wie hoch muss die Versicherungs­summe sein?

Sofa, Kleidung, Laptop, Küchengeräte, Bücher: Wer einmal zusammenrechnet, was er alles neu kaufen müsste, kommt schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Genau das deckt die Hausratversicherung ab, wenn ein Brand, ein geplatzter Wasserschlauch oder ein Einbruch die Einrichtung zerstört. Entscheidend ist allerdings die richtige Versicherungssumme – ist sie zu niedrig, zahlt der Versicherer auch bei kleinen Schäden nur einen Teil.

Was zählt zum Hausrat?

Eine bekannte Faustregel lautet: Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihre Wohnung um und schütteln sie aus – alles, was herausfällt, ist Hausrat. Gemeint sind also alle beweglichen Dinge, die Sie privat nutzen: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte, Bücher, Sportgeräte und Vorräte. Auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gehören dazu, allerdings meist nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.

Nicht zum Hausrat gehört, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, etwa Wände, Fenster, fest verlegte Leitungen oder die Heizung. Dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Eine Einbauküche, die Sie als Mieter selbst eingebaut haben, zählt dagegen in der Regel zu Ihrem Hausrat.

Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte verbundene Versicherung: Sie fasst mehrere Gefahren in einem Vertrag zusammen. Zum Grundschutz gehören:

Ersetzt wird der Neuwert, also der Betrag, den Sie heute für gleichwertige neue Gegenstände bezahlen müssten. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Haftpflicht, die fremde Sachen nur zum Zeitwert ersetzt. Zusätzlich übernehmen die meisten Tarife Folgekosten wie Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung oder ein Hotel, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist.

„Die Haftpflicht zahlt, was Sie bei anderen beschädigen. Die Hausrat zahlt, was in Ihrer eigenen Wohnung zu Bruch geht."

Ein Beispiel zeigt, wie beide zusammenspielen: Läuft Ihre Waschmaschine aus, ersetzt die Hausratversicherung Ihren aufgeweichten Teppich, während die Privathaftpflichtversicherung für den Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen aufkommt.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Den genau zu ermitteln ist mühsam – deshalb bieten fast alle Versicherer eine einfachere Lösung an: eine pauschale Summe pro Quadratmeter Wohnfläche. Üblich sind 650 Euro pro Quadratmeter, bei manchen Versicherern auch mehr.

Wer besonders hochwertig eingerichtet ist oder viele Wertsachen besitzt, sollte trotzdem nachrechnen. Dann kann eine höhere, individuell ermittelte Summe sinnvoll sein. Eine Hausratliste mit Kaufbelegen und Fotos hilft dabei – und erleichtert im Schadensfall den Nachweis gegenüber dem Versicherer.

Was passiert bei Unterversicherung?

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, spricht man von Unterversicherung. Der Versicherer darf dann jede Entschädigung im selben Verhältnis kürzen (§ 75 VVG) – auch bei kleinen Schäden, die weit unter der Versicherungssumme liegen. Viele unterschätzen diesen Effekt, weil sie annehmen, bis zur Versicherungssumme sei alles abgedeckt.

Rechenbeispiel zur Unterversicherung in der Hausratversicherung Der Hausrat ist 60.000 Euro wert, versichert sind aber nur 40.000 Euro, also zwei Drittel. Bei einem Schaden von 6.000 Euro nach einem Einbruch zahlt der Versicherer deshalb nur zwei Drittel, nämlich 4.000 Euro. Die übrigen 2.000 Euro tragen Sie selbst. Rechnung: 6.000 Euro mal 40.000 geteilt durch 60.000 ergibt 4.000 Euro. Unterversicherung im Beispiel Gerundete Beispielzahlen Wert des Hausrats (Neuwert) 60.000 € Versicherungssumme im Vertrag 40.000 € = zwei Drittel Schaden nach einem Einbruch: 6.000 € 4.000 € zahlt der Versicherer 2.000 € tragen Sie selbst Erstattung im Verhältnis der Summen:6.000 € × 40.000 ÷ 60.000 = 4.000 €
Sind nur zwei Drittel des Hausrats versichert, wird auch jeder Schaden nur zu zwei Dritteln ersetzt – unabhängig davon, wie klein er ist.

Wichtige Zusatzbausteine und Grenzen

Der Grundschutz deckt die häufigsten Schäden ab, aber nicht alle. Diese Punkte sollten Sie beim Vergleich prüfen:

Für wen lohnt sich die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist keine Pflicht. Sie lohnt sich vor allem für alle, die ihre Einrichtung nach einem Brand oder Einbruch nicht ohne Weiteres aus eigenen Ersparnissen ersetzen könnten – also für die meisten Haushalte, Mieter wie Eigentümer. Wer dagegen erst die ersten Möbel aus dem Elternhaus mitgenommen hat, ist unter Umständen noch über die Hausratversicherung der Eltern geschützt – das regelt deren Vertrag. Welche Policen in Ausbildung und Studium sonst sinnvoll sind, ordnet der Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Student? ein.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Ist eine Hausratversicherung Pflicht?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Sinnvoll ist sie für alle, die ihre Einrichtung nach einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch nicht ohne Weiteres aus eigenen Ersparnissen neu kaufen könnten.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?

Wird es aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Kellerraum gestohlen, gilt das in der Regel als Einbruchdiebstahl und ist versichert. Wird es unterwegs gestohlen, obwohl es abgeschlossen war, zahlt die Versicherung meist nur, wenn Sie den Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl vereinbart haben.

Zahlt die Hausratversicherung bei Hochwasser und Starkregen?

Nur, wenn Sie den Zusatzschutz für Elementarschäden abgeschlossen haben. Der Grundschutz umfasst Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch nicht.

Was passiert mit der Hausratversicherung beim Umzug?

Der Vertrag zieht mit um. Während des Umzugs sind in der Regel beide Wohnungen versichert. Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer, denn neue Wohnfläche und neuer Wohnort können den Beitrag und die nötige Versicherungssumme verändern.

Fazit: Die Versicherungssumme entscheidet

Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Einrichtung zum Neuwert, wenn Feuer, Wasser, Sturm oder Einbrecher sie zerstören. Damit sie im Ernstfall voll zahlt, kommt es vor allem auf die richtige Versicherungssumme an – am einfachsten über die Pauschale nach Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht. Prüfen Sie außerdem, ob Elementarschäden, Fahrraddiebstahl und grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sind. Gerade bei älteren Verträgen lohnt ein Vergleich, denn neuere Tarife bieten oft mehr Leistung für einen ähnlichen Beitrag.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Versicherungs- oder Anlageberatung dar.

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