Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt: Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger, der Wasserschlauch der Waschmaschine platzt und setzt die Wohnung unter Ihnen unter Wasser. Für solche Schäden haften Sie nach deutschem Recht unbegrenzt – mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Privathaftpflichtversicherung fängt genau dieses Risiko ab und kostet meist nur einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Eurobetrag im Jahr.
Warum die Privathaftpflichtversicherung so wichtig ist
Grundlage ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Höchstgrenze kennt das Gesetz dabei nicht. Fahrlässig handelt bereits, wer die im Alltag übliche Sorgfalt außer Acht lässt – also praktisch jeder von uns gelegentlich.
Teuer wird es vor allem bei Personenschäden. Wird jemand schwer verletzt, kommen Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und unter Umständen eine lebenslange Rente oder Pflege zusammen. Krankenkassen und Rentenversicherung holen sich ihre Ausgaben anschließend beim Verursacher zurück. Solche Forderungen können Millionenbeträge erreichen und ein ganzes Leben lang nachwirken.
„Die Privathaftpflicht kostet wenig. Ein einziger Schaden ohne sie kann dagegen die eigene Existenz kosten."
Was leistet die Privathaftpflicht im Schadensfall?
Viele denken bei der Haftpflicht nur ans Bezahlen. Tatsächlich hat die Versicherung zwei Aufgaben: Sie prüft zuerst, ob Sie überhaupt haften. Ist die Forderung berechtigt, zahlt sie den Schaden. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wehrt sie sie ab – notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten. Man spricht deshalb auch vom passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung.
Wichtig zu wissen: Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert einer beschädigten Sache, nicht der Neupreis. Wer das fünf Jahre alte Notebook eines Freundes vom Tisch stößt, bekommt also nicht automatisch ein neues Gerät bezahlt – so sieht es das Schadenersatzrecht vor, nicht der Versicherer.
Wer ist mitversichert?
Es gibt Single-Tarife, Tarife für Paare und Familientarife. Im Familientarif sind neben Ihnen meist Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Kinder bleiben in der Regel bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung oder eines anschließenden Studiums geschützt, solange sie unverheiratet sind. Für Berufseinsteiger lohnt deshalb ein Blick in die Bedingungen der Eltern, bevor sie einen eigenen Vertrag abschließen – mehr dazu im Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Student?.
Diese Leistungen sollte ein guter Tarif enthalten
Die Grundabsicherung ist bei fast allen Anbietern ähnlich. Die Unterschiede stecken in den Zusatzleistungen. Auf diese Punkte kommt es an:
- Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – höhere Summen kosten oft kaum mehr.
- Forderungsausfalldeckung: Schädigt Sie jemand anderes und kann nicht zahlen, springt Ihr eigener Versicherer ein.
- Mietsachschäden: Schäden an der gemieteten Wohnung, etwa ein beschädigtes Waschbecken oder Parkett.
- Verlust fremder Schlüssel: Geht der Schlüssel zur Mietwohnung oder zum Büro verloren, kann ein neues Schließsystem schnell teuer werden.
- Gefälligkeitsschäden: Schäden, die beim unentgeltlichen Helfen entstehen, zum Beispiel beim Umzug eines Freundes.
- Geliehene und gemietete Sachen – in vielen älteren Tarifen ausgeschlossen, in neueren oft eingeschlossen.
- Schutz im Ausland für Reisen und längere Auslandsaufenthalte.
Was die Privathaftpflicht nicht abdeckt
Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden an Ihrem eigenen Eigentum – dafür sind etwa die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung zuständig. Auch Schäden, die Sie mit dem Auto oder Motorrad verursachen, fallen nicht darunter, hierfür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Das Gleiche gilt für Schäden im Beruf.
Eine weitere Lücke betrifft Tiere: Katzen und Kleintiere sind in der Regel mitversichert, Hunde und Pferde dagegen nicht. Für sie brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht, die in mehreren Bundesländern für Hunde sogar vorgeschrieben ist. Wer zusätzlich die Tierarztkosten absichern möchte, findet im Ratgeber Was bietet eine gute Hundekrankenversicherung? eine Einordnung.
Und grobe Fahrlässigkeit? Sie ist versichert. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 103 VVG) erlaubt dem Haftpflichtversicherer nur bei Vorsatz, die Leistung zu verweigern.