Versicherungen

Privat­haftpflicht­versicherung: Was sie leistet und worauf Sie achten sollten

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt: Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger, der Wasserschlauch der Waschmaschine platzt und setzt die Wohnung unter Ihnen unter Wasser. Für solche Schäden haften Sie nach deutschem Recht unbegrenzt – mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Privathaftpflichtversicherung fängt genau dieses Risiko ab und kostet meist nur einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Eurobetrag im Jahr.

Warum die Privat­haftpflicht­versicherung so wichtig ist

Grundlage ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Höchstgrenze kennt das Gesetz dabei nicht. Fahrlässig handelt bereits, wer die im Alltag übliche Sorgfalt außer Acht lässt – also praktisch jeder von uns gelegentlich.

Teuer wird es vor allem bei Personenschäden. Wird jemand schwer verletzt, kommen Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und unter Umständen eine lebenslange Rente oder Pflege zusammen. Krankenkassen und Rentenversicherung holen sich ihre Ausgaben anschließend beim Verursacher zurück. Solche Forderungen können Millionenbeträge erreichen und ein ganzes Leben lang nachwirken.

„Die Privathaftpflicht kostet wenig. Ein einziger Schaden ohne sie kann dagegen die eigene Existenz kosten."

Was leistet die Privathaftpflicht im Schadensfall?

Viele denken bei der Haftpflicht nur ans Bezahlen. Tatsächlich hat die Versicherung zwei Aufgaben: Sie prüft zuerst, ob Sie überhaupt haften. Ist die Forderung berechtigt, zahlt sie den Schaden. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wehrt sie sie ab – notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten. Man spricht deshalb auch vom passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung.

So reagiert die Privathaftpflichtversicherung auf eine Schadenersatzforderung Verlangt jemand Schadenersatz von Ihnen, prüft Ihr Versicherer zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Ist sie berechtigt, zahlt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wehrt die Versicherung sie ab, notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten. Deshalb wirkt die Privathaftpflicht auch als passiver Rechtsschutz. Zwei Aufgaben in einem Vertrag Jemand verlangt Schadenersatz von Ihnen Ihr Versicherer prüft:Ist die Forderung berechtigt? Ja, berechtigt Die Versicherung zahltden Schaden – bis zurvereinbartenDeckungssumme. Nein, unberechtigt Die Versicherung wehrtdie Forderung ab –notfalls vor Gerichtund auf eigene Kosten. Deshalb wirkt die Privathaftpflichtauch als „passiver Rechtsschutz“.
Die Privathaftpflicht zahlt nicht einfach jede Forderung: Sie prüft, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab.

Wichtig zu wissen: Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert einer beschädigten Sache, nicht der Neupreis. Wer das fünf Jahre alte Notebook eines Freundes vom Tisch stößt, bekommt also nicht automatisch ein neues Gerät bezahlt – so sieht es das Schadenersatzrecht vor, nicht der Versicherer.

Wer ist mitversichert?

Es gibt Single-Tarife, Tarife für Paare und Familientarife. Im Familientarif sind neben Ihnen meist Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Kinder bleiben in der Regel bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung oder eines anschließenden Studiums geschützt, solange sie unverheiratet sind. Für Berufseinsteiger lohnt deshalb ein Blick in die Bedingungen der Eltern, bevor sie einen eigenen Vertrag abschließen – mehr dazu im Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Student?.

Diese Leistungen sollte ein guter Tarif enthalten

Die Grundabsicherung ist bei fast allen Anbietern ähnlich. Die Unterschiede stecken in den Zusatzleistungen. Auf diese Punkte kommt es an:

Was die Privathaftpflicht nicht abdeckt

Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden an Ihrem eigenen Eigentum – dafür sind etwa die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung zuständig. Auch Schäden, die Sie mit dem Auto oder Motorrad verursachen, fallen nicht darunter, hierfür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Das Gleiche gilt für Schäden im Beruf.

Eine weitere Lücke betrifft Tiere: Katzen und Kleintiere sind in der Regel mitversichert, Hunde und Pferde dagegen nicht. Für sie brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht, die in mehreren Bundesländern für Hunde sogar vorgeschrieben ist. Wer zusätzlich die Tierarztkosten absichern möchte, findet im Ratgeber Was bietet eine gute Hundekrankenversicherung? eine Einordnung.

Und grobe Fahrlässigkeit? Sie ist versichert. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 103 VVG) erlaubt dem Haftpflichtversicherer nur bei Vorsatz, die Leistung zu verweigern.

Häufige Fragen zur Privathaftpflicht

Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Weil Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen, aber unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen haften, zählen Verbraucherschützer sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Ausgeschlossen ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz nur ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden. Auch ein grob fahrlässig verursachter Schaden ist versichert.

Sind meine Kinder mitversichert?

In einem Familientarif in der Regel ja – meist bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Studiums, solange sie unverheiratet sind. Die genauen Altersgrenzen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Kann ich meine Privathaftpflicht wechseln?

Ja. Üblich ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten. Nach einem Schadensfall haben beide Seiten zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Schließen Sie den neuen Vertrag lückenlos ab, bevor der alte endet.

Fazit: kleiner Beitrag, große Wirkung

Kaum eine Versicherung schützt so umfassend vor dem finanziellen Ruin wie die Privathaftpflicht – und kaum eine ist so günstig. Achten Sie beim Abschluss weniger auf die letzten Euro Beitragsunterschied als auf eine ausreichende Deckungssumme und die Leistungen, die zu Ihrem Alltag passen: Mietwohnung, Kinder, geliehene Sachen. Wer einen älteren Vertrag hat, sollte ihn mit aktuellen Tarifen vergleichen – oft gibt es mehr Leistung für einen ähnlichen Beitrag.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Versicherungs- oder Anlageberatung dar.

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